Ihre Unterkunft an der Ruhr
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Als Gast können Sie Ihr Auto z. B. auf dem Stadthallen-Parkplatz an der Bergstraße oder in der Tiefgarage (Zufahrt über Stadthallen-Parkplatz) parken. Weitere Infos finden Sie hier.
Gäste der Stadthalle Mülheim zahlen auf allen öffentlichen Parkflächen die regulären Gebühren, sofern nicht vom Veranstaltenden anders organisiert und vor Ort ausgeschildert.
Ja, auf dem Vorplatz (direkt am Gebäude) befinden sich 2 Parkplätze, die Sie mit entsprechendem Berechtigungsausweis nutzen können (keine Reservierung möglich). Zudem können Sie mit dem Auto vor dem Haupteingang halten, um Personen mit Behinderung abzusetzen (nach Absprache vor Ort mit der Vorplatzaufsicht). Anschließend sind Autos auf den umliegenden Parkplätzen abzustellen.
Bitte beachten Sie: In der Tiefgarage gibt es keinen Fahrstuhl.
Als Gast der Stadthalle Mülheim können Sie Ihr E-Auto an den öffentlichen Ladestationen auf dem Stadthallen-Parkplatz, Bergstraße, parken und laden. Unsere zwei hausinternen E-Ladestationen stehen aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit nur Veranstaltenden (nach vorheriger Anmeldung) zur Verfügung.
Nein, die Stadthalle ist keine Vorverkaufsstelle, wenden Sie sich für Vorverkaufskarten bitte an die Mülheimer Touristinfo (Tel.: 0208 / 960 960, touristinfo(at)mst-mh.de).
Ggf. organisiert der jeweilige Veranstaltende eine Abendkasse, an der Sie am Veranstaltungstag Tickets bekommen.
Sofern der Veranstaltende Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen anbietet (z. B. bei Kinderveranstaltungen), wird darauf speziell hingewiesen.
Schauen Sie am besten auf Ihrem gekauften Veranstaltungsticket nach. Darauf sollte vermerkt sein, wenn es auch für den öffentlichen Nahverkehr genutzt werden kann.
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um Tickets direkt an den Veranstaltenden. In unserem Veranstaltungskalender leiten wir Sie in der Regel direkt zur Website des jeweiligen Veranstaltenden weiter.
Ja, barrierefreie Sitzplätze befinden sich ausschließlich in der 1. Reihe des Theatersaals. Sofern Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind, buchen Sie bitte ausschließlich entsprechend gekennzeichnete Plätze.
Fast alle Veranstaltungsräume sind barrierefrei zu erreichen, ausgenommen sind das Hochparkett des Theatersaals und der Kammermusiksaal.
Bei Veranstaltungen im Kammermusiksaal begleiten wir Sie gerne über die am Haupteingang befindlichen Aufzüge. Bitte beachten Sie die Aushänge vor Ort und kontaktieren Sie uns bei Ankunft unter Tel.: 0208 / 940 960.
Gehhilfen werden nicht verliehen. Das Abstellen am Platz und in den Räumlichkeiten ist nur bedingt und unter Einhaltung der Flucht- und Rettungswege möglich.
Unser Aufsichtspersonal ist Ihnen bei allen Fragen und der Suche nach Abstellmöglichkeiten gerne behilflich.
Nein, Sitzerhöhungen werden nicht verliehen. Diese sind aus Brandschutzgründen generell im Theatersaal verboten.
Unser Tipp: Wählen Sie beim Ticketkauf am besten Sitzplätze in den Reihen 6, 11 und 16, da diese leicht erhöht sind.
Taschen unter DIN A4-Größe (29,7 x 21 cm) dürfen mitgeführt werden. Alle größeren Kleidungsstücke (Taschen, Jacken, Mäntel etc.) müssen aus Sicherheitsgründen an der Garderobe abgeben werden. Weitere Infos finden Sie hier.
Nein, Tiere sind in der Stadthalle grundsätzlich nicht erlaubt. Einzige Ausnahme besteht für Blinden- oder Assistenzhunde.
Über ein Verbot für Kameras entscheidet jeder Veranstaltende individuell. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld beim Veranstaltenden und achten Sie auf mögliche Hinweisschilder vor Ort.
In unserem Veranstaltungskalender leiten wir Sie in der Regel direkt zur Website des jeweiligen Veranstaltenden weiter.
Jugendschutzgesetz
Personen unter 16 Jahren: Die Teilnahme an einer Veranstaltung ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person ist nicht gestattet.
Personen zwischen 16 und 18 Jahren: Die Teilnahme an einer Veranstaltung ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person ist bis spätestens Mitternacht gestattet.
Eltern dürfen schriftlich eine erziehungsbeauftragte Person (volljährig) bestimmen, die die minderjährige Person zur Veranstaltung begleitet. Die unterschriebene Erziehungsbeauftragung muss beim Einlass zusammen mit den Personalausweisen beider Personen (keine Schülerausweise) vorgezeigt werden. Die Kontrolle obliegt dem Veranstaltenden.
Speisen und Getränke von unserem Catering-Partner „Hubert Imhoff GmbH“ können nur bar bezahlt werden.
Über die möglichen Zahlungsarten an der Abendkasse entscheidet der jeweilige Veranstaltende.